Arbeitslosenversicherungsrechner
Berechnen Sie Ihre Arbeitslosenversicherungsleistungen, Berechtigung und Dauer basierend auf Ihren Einkommen und Arbeitsverlauf
UI-Leistungen Berechnen
Bereit zum Berechnen
Geben Sie Ihre Beschäftigungsdetails ein, um Ihre Arbeitslosenversicherungsleistungen und Berechtigung zu berechnen.
Funktionen des Arbeitslosenversicherungsrechners
Bundeslandspezifische Leistungsberechnungen für mehrere Bundesländer
Berechtigungsbewertung basierend auf Einkommen und Arbeitsverlauf
Berechnungen von Unterhaltsberechtigte-Zulagen wo zutreffend
Schätzungen von Leistungsdauer und Gesamtbetrag
Informationen zur Wartezeit basierend auf Trennungsgrund
Visuelle Diagramme zeigen Leistungsaufteilung
Verfolgung der Berechnungshistorie zum Vergleich
Funktion zum Teilen von Ergebnissen
Echtzeitberechnungen während der Eingabe
Mobilfreundliches responsives Design
Tipps und Informationen zur Arbeitslosenversicherung
Beantragen Sie Arbeitslosenleistungen so bald wie möglich nach Arbeitslosigkeit, um Verzögerungen zu vermeiden.
Halten Sie detaillierte Aufzeichnungen über Ihre Arbeitssuchaktivitäten, da die meisten Bundesländer Nachweis über Arbeitssuche verlangen.
Melden Sie alle Einkommen aus Teilzeit- oder Gelegenheitsarbeit bei Ihrem Arbeitsamt des Bundeslandes.
Beachten Sie, dass Arbeitslosenleistungen steuerpflichtiges Einkommen sind und Sie möglicherweise Steuern darauf zahlen müssen.
Erwägen Sie, Steuern von Ihren Leistungen einbehalten zu lassen, um Geld in der Steuersaison schulden zu vermeiden.
Verstehen Sie die Arbeitssuchanforderungen Ihres Bundeslandes und halten Sie die Einhaltung aufrecht, um weiterhin Leistungen zu erhalten.
Legen Sie gegen jede Ablehnungsentscheidung Berufung ein, wenn Sie glauben, Anspruch zu haben - Sie haben Anspruch auf eine Anhörung.
Wissen Sie, dass Leistungsbeträge und -dauer erheblich je nach Bundesland und Ihrem Arbeitsverlauf variieren.
Bereiten Sie sich auf eine Wartezeit vor, insbesondere wenn Sie freiwillig gekündigt haben oder entlassen wurden.
Kontaktieren Sie Ihr Arbeitsamt des Bundeslandes sofort, wenn Sie Fragen zu Ihrem Anspruch haben.